Aktuelles
Die Fördersätze im BEG werden abgesenkt
Einige aktuelle Änderungen des BEG sind bereits am 28.07.2022 in Kraft getreten.
Zum 15.08.2022 wurden die Fördersätze für Heizung und Heizungstausch noch einmal reduziert. Ein Heizungswechsel lohnt sich trotzdem.
Heizungstausch: Was wird gefördert?
Gasbetriebene Anlagen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Das gilt auch für Heizungen des Typs “Renewable-Ready” und Gas-Hybrid-Heizungen.
“Renewable-Ready” bezeichnet Heizungsanlagen, die das Potenzial haben, binnen zweier Jahre nach Inbetriebnahme um Technologien aus dem Bereich der erneuerbaren Energien ergänzt zu werden. Gas-Hybrid-Heizungen sind bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme um grüne Technologien wie z.B. einer Wärmepumpe ergänzt. Der zuvor erwähnte Heizungstausch Bonus und der Wärmepumpen Bonus lassen sich nun kombinieren.
Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW entfällt
Die Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des BEG-Neuausrichtung abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben erhalten. Es gilt: Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.
Neu ist, dass der bis zum 15.08.2022 gültige iSFP Bonus für alle Heizungsanlagen komplett entfällt.
Förderung Heizungsoptimierung weiterhin möglich
Sie möchten Energie sparen, aber nicht gleich Ihre ganze Heizung erneuern? Auch das geht und wird gefördert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie für eine Heizungsoptimierung einen Zuschuss der Kosten beim BAFA beantragen.
WICHTIG: Die Antragstellung muss bei allen Varianten vor Unterzeichnung des Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags erfolgen.
Neue Fördersätze seit 2023
Die Basis Fördersätze wurden zuletzt im Januar 2023 angepasst. Für die Installation einer Heizungsanlage, die mit Biomasse betrieben wird, gab es einen Innovationsbonus i.H. von 5 Prozent, der mit den Änderungen gestrichen wurde.
Seit 2023 werden Materialkosten von Eigenleistungen entsprechend der geltenden Sätze gefördert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an der Kellerdeckendämmung selbst durchführen, erhalten Sie mindestens 15 Prozent der Materialkosten vom Staat, sofern die Maßgaben und Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden.