Aktuelles

Die Fördersätze im BEG werden abgesenkt

Einige aktuelle Änderungen des BEG sind bereits am 28.07.2022 in Kraft ge­treten.
Zum 15.08.2022 wurden die Förder­sätze für Heizung und Heizungs­tausch noch ein­mal reduziert. Ein Heizungs­wechsel lohnt sich trotzdem.

Heizungstausch: Was wird gefördert?

Gasbetriebene Anlagen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Das gilt auch für Heizungen des Typs “Renewable-Ready” und Gas-Hybrid-Heizungen.
“Renewable-Ready” bezeichnet Heizungsanlagen, die das Potenzial haben, binnen zweier Jahre nach Inbetriebnahme um Technologien aus dem Bereich der erneuerbaren Energien ergänzt zu werden. Gas-Hybrid-Heizungen sind bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme um grüne Technologien wie z.B. einer Wärmepumpe ergänzt. Der zuvor erwähnte Heizungstausch Bonus und der Wärmepumpen Bonus lassen sich nun kombinieren.

Kreditförderung für Einzel­maß­nahmen bei der KfW entfällt

Die Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaß­nahmen im Zuge der Um­setzung des BEG-Neu­ausrichtung abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzel­maß­nahmen beim BAFA bleiben erhalten. Es gilt: Einzel­maß­nahmen werden beim BAFA, syste­mische Maßnahmen bei der KfW beantragt.

Neu ist, dass der bis zum 15.08.2022 gültige iSFP Bonus für alle Heizungsanlagen komplett entfällt.
Förderung Heizungs­optimierung weiterhin möglich

Sie möchten Energie sparen, aber nicht gleich Ihre ganze Heizung erneu­ern? Auch das geht und wird gefördert. Im Rah­men der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie für eine Heizungsoptimierung einen Zuschuss der Kosten beim BAFA beantragen.

WICHTIG: Die Antragstellung muss bei allen Varianten vor Unter­zeichnung des Liefer-, Leistungs- oder Kauf­vertrags erfolgen.

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Nutzen Sie auch den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.

Neue Fördersätze seit 2023

Fördersätze ab 2023

Die Basis Fördersätze wurden zuletzt im Januar 2023 angepasst. Für die Installation einer Heizungsanlage, die mit Biomasse betrieben wird, gab es einen Innovationsbonus i.H. von 5 Prozent, der mit den Änderungen gestrichen wurde.

Seit 2023 werden Materialkosten von Eigenleistungen entsprechend der geltenden Sätze gefördert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an der Kellerdeckendämmung selbst durchführen, erhalten Sie mindestens 15 Prozent der Materialkosten vom Staat, sofern die Maßgaben und Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden.

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